28.05.2013 - 8.1 Kriminalitätsbericht für den Ortsteil Lichtenha...

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Wortprotokoll

Herr Mucha begrüßt Herrn Meysing/Leiter des 2. Polizeireviers und Herrn Hentsch Kontaktbeamter für Lichtenhagen.

 

Herr Meysing berichtet, dass das Polizeirevier Lichtenhagen für 7 Bereiche verantwortlich ist.

Insgesamt gesehen ist Lichtenhagen ein sehr ruhiger Ortsteil. Lichtenhagen steht mit 1100 Straftaten für 2012 statistisch gesehen an zweiter Stelle.

Zu den Straftaten zählen u.a. Vermögens- Fälschungs- und Rauschgiftdelikte, Diebstahl, Körperverletzungen, Stalking.

Für das Personal gab es Schulungen um gerade Rauschgiftdelikte besser zu erkennen und mit 33 Fällen ist die Anzahl in den letzten Jahren nicht gestiegen. Jedoch gerade im Bereich des Stalking (§ 238 StGB), gab es vermehrt Anzeigen. Die Anzahl der Körperverletzungen ist im Bereich auf Wegen und Plätzen gesunken. Positiv wirkt sich auch der Rückgang des Diebstahls von PKW und Kraftwagen aus. Dafür kam es vermehrt zu Diebstählen von Mopeds, Krafträdern und Fahrrädern. Beschwerlicher wird es auch für Täter bei Einbrüchen in Firmen und auf Firmengelände. Durch die besser ausgeweiteten Sicherheitsvorkehrungen ist auch hier ein Rückgang zu vermerken.

 

Herr Mucha:

 

Vor 2 Jahren wurde angekündigt das am Knotenpunkt Güstrower Str. in Richtung ein Blitzer angebracht werden soll. Wie ist der Stand der Umsetzung? Eine Lösung wäre im Sinne viele Einwohner. Der Kreuzungsbereich ist ein Unfallschwerpunkt.

 

Herr Meysing:

 

Herr Hentsch wird sich der Sache annehmen und nachfragen. Man muss jedoch auch anmerken, dass dieser Kreuzungsbereich für den Ortsteil der einzige Unfallschwerpunkt ist.

 

Herr Hoppe:

 

Wie sieht es für den Ortsteil mit Straftaten hinsichtlich des Vandalismus (Graffiti, Zerstörung), aus? Wie sind die rechtsradikalen Tendenzen für den Ortsteil?

 

Herr Meysing:

 

Es lässt sich gut kontrollieren und wird weniger. Bezüglich rechtsradikaler Tendenzen, kann ich keine Informationen tätigen.

 

Herr Mucha:

 

Welche Aussagen können Sie zur Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII geben?

 

Herr Meysing:

 

Polizei und Jugendamt arbeiten eng zusammen. Besteht Gefahr für Leib und Leben von betroffenen Kindern durch die zu betreuenden Eltern, werden die Kinder in Obhut genommen.