15.05.2013 - 9.8 Annahme von anonymen Zuwendungen im Jahr 2012 a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die anonymen Zuwendungen in einer Höhe von 13.892,71 EUR an das Kulturhistorische Museum mittels Spendenbox werden angenommen und gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung zur Förderung von Kunst und Kultur verwendet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt