15.05.2013 - 9.6 Standortentscheidung für einen Theaterneubau in...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Der Neubau eines Theaters in der Hansestadt Rostock soll im Bereich Christinenhafen/Am Bussebart erfolgen.

 

2. Der genaue Standort einschließlich seiner Umfeldgestaltung und der Einbindung in den städtischen Raum ist im Rahmen eines Städtebaulichen Ideenwettbewerbes zu ermitteln.

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/4390:

 

1. Der Neubau eines Theaters in der Hansestadt Rostock soll im Bereich Christinenhafen/Am Bussebart erfolgen.

 

2. Der genaue Standort einschließlich seiner Umfeldgestaltung und der Einbindung in den städtischen Raum ist im Rahmen eines Städtebaulichen Ideenwettbewerbes zu ermitteln.

 

3. Die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbes für den Bereich Christinenhafen/ Bussebart versetzt die Stadt in die Lage, neben einer städtebaulich hochqualifizierten Entscheidungs­grundlage vor allem nachfolgende begleitende Fragestellungen planerisch zu klären:

 

1.) Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der L22, Ermittlung der Vorgaben hinsichtlich des Immissionsschutzes. Eine Untersuchung zur Verbesserung der Querungsmöglich­keiten der L22 liegt vor und wurde der Öffentlichkeit präsentiert.
Die Ergebnisse werden in die weiteren Planungsschritte einfließen,

 

2.) Gewährleistung der notwendigen hohen Qualität der Gestaltung des gesamten Umfeldes,

 

3.) Neuorganisation der Flächeninanspruchnahme und der inhaltlichen Ausgestaltung der HanseSail und des Weihnachtsmarktes, des Festplatzes (Zirkus Fantasia, etc.) und weiterer Veranstaltungen im Stadthafen und Am Bussebart im Sinne der Gewährleistung des hohen gestalterischen und funktionalen Anspruches an ein Theaterumfeld im Bereich Christinenhafen/Am Bussebart,

 

4.) Verkehrsorganisation (Zu- und Abfahrtsverkehre, öffentliche Stellplätze, Reisebusstellplätze, Anbindung ÖPNV bzw. Umweltverbund, etc.),

 

5.) Klärung der technischen bzw. bautechnischen Voraussetzungen (Baugrund, Hochwasserschutz, etc.).

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage