14.05.2013 - 11.1 Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet “Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet

“Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde“, begrenzt

 

      - im Norden:              durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2,

      - im Osten:              durch die Friedrich-Barnewitz-Straße,

      - im Südosten:              durch die B 103 “An der Stadtautobahn“,

      - im Südwesten:              durch die Kleingartenanlagen “Schleusenberg“ und “An der Laak“ und

      - im Westen:              durch die Kleingartenanlage “Fischerinsel“,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3.               Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage