02.05.2013 - 5.4 Standortentscheidung für einen Theaterneubau in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller führt aus, dass Ziel der Beschlussvorlage ist, einen geeigneten Standort für den Neubau des Theaters zu finden. Grundlage der Vorlage sind die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Untersuchung der Standorte Rosengarten, Bussebart und Christinenhafen und zum inhaltlichen Konzept für ein

4-Spartentheater mit 2 Sälen vom Juni 2012.

 

In diesem Zusammenhang erläutert Herr Müller die Konzepte zum Theaterneubau.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, einen städtebaulichen Wettbewerb über die Standorte Bussebart und Christinenhafen auszuloben und dann die Entscheidung über den Standort zu fällen.

Der Rosengarten entfällt,  da der Baukörper nur mit einem erheblichen Eingriff in das Denkmal Rosengarten realisierbar wäre.

 

Mit dem Wettbewerb könnte die beste städtebauliche Lösung zur Klärung der in der Vorlage benannten Punkte- u. a. Weihnachtsmarkt, Querung L22, Anbindung und weitere - gefunden werden. Bei einem Vorhaben wie dem Neubau eines Theaters sollten prozentual geringfügig höhere Kosten und ein zeitlicher Mehraufwand von einem knappen Jahr nicht auschlaggebend für die Entscheidung sein.

 

 

Herr Michaelis schlägt vor, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:

 

Punkt 1 wird geändert:

 

Christinenhafen wird gestrichen.

 

Neu:

Der Neubau eines Theaters in der Hansestadt Rostock soll im Bereich "Am Bussebart" erfolgen.

 

Punkt 2 wird geändert:

 

Die Umfeldgestaltung des Standortes und die Einbindung in den städtischen Raum sind im Rahmen eines Hochbauwettbewerbes zu ermitteln.

 

 

Herr Tiburtius und Herr Vogt erläuterten nochmals, wie wichtig ein solcher Wettbewerb ist, um auch andere Ideen in diesem Projekt zu erfahren und damit die bestmögliche Lösung für die Stadt zu suchen.

 

Herr Engelmann schlägt folgenden Änderungsantrag vor:

 

Neuorganisation eines multifunktionalen Umfeldes unter Einbeziehung innenstadtnaher Freiflächen, die als Nutzfläche u. a. die temporären Veranstaltungen wie z. B. den Weihnachtsmarkt, die Hanse-Sail, einen Zirkus berücksichtigen.

 

Der Ausschuss einigt sich mehrheitlich, den Sachverhalt auf Seite 4 der Beschlussvorlage (unterster Absatz) in die Beschlussvorlage als geeigneten Punkt 3 zu formulieren, um diese Vorgaben für den Wettbewerb im Beschluss selbst verbindlich festzulegen.

 

Frau Koch fragt nochmals nach dem Standort Rosengarten. Es wurde überzeugend geklärt, dass für ein Vierspartentheater der Rosengarten nicht geeignet ist und die Prüfung weiterer Standorte  nicht Auftrag der Bürgerschaft waren.

 

Der Änderungsantrag von Herrn Michaelis wird mit 2/6/1 Stimmen abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag, die 5 Punkte zum Wettbewerb aus den Erläuterungen zum Beschlussinhalt als Punkt 3 zu machen (siehe Anhang), wurde mit 8/0/1 Stimmen angenommen.

 

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage