07.05.2013 - 6.3 Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 07.05.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Ost
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Hauptsatzung wird um folgende Regelung als § 14 Abs. 3 der
Hauptsatzung ergänzt:
Den Ortsbeiräten wird ein Widerspruchsrecht i.S.d. § 42 Abs. 6 KV M-V
eingeräumt. Das Widerspruchsrecht besteht insbesondere in folgenden
Angelegenheiten:
- in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung
- im Bereich der örtlichen Verkehrsplanung wie z.B. bei wesentlicher
Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau,
Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen
- im Bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z.B. der Schließung von
Schulen
- im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderung
von Einrichtungen der örtlichen sozialen Infrastruktur
- bei der Veränderung der Grenzen des Ortsbeiratsbereiches
Der jetzige Absatz 3 wird zu Abs. 4 in § 14 der Hauptsatzung.
Begründung:
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung.