10.04.2013 - 8.2 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

(Erweiterung der Tagesordnung durch diesen Dringlichkeitsantrag wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 06.03.2013 nicht bestätigt)

 

Die Präsidentin informiert, dass die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 ihre Unterschrift als Einreicher des Antrages zurückgezogen hat.

 

Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Theater- und Orchesterstruktur in Mecklenburg und unter Bezugnahme auf den Änderungsantrag Nr. 2013/DA/4383-01 (ÄA) (s. TOP 8.2.2) spricht sich der Oberbürgermeister für eine Aufhebung eines ihm untersagten Verhandlungs­mandates aus.

Herr Dr. Wandschneider gibt zu Protokoll, dass mit einem potenziellen Beschluss zum „letter of intent“, soweit er die Modelle 4 und 7 mit umfassen sollte, der Punkt 2 des Beschlusses Nr. 2012/DA/3365 vom 04.04.2012 mit dem Wortlaut:


„Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, Verhandlungen bezüglich einer Fusion der Norddeutschen Philharmonie mit der Staatskapelle Schwerin nicht aufzunehmen bzw. umgehend zu beenden.“


als aufgehoben betrachtet wird; deshalb wird seine Fraktion den Antrag und den Änderungs­antrag ablehnen.

 

Vor der Abstimmung weist die Präsidentin vorsorglich auf den gerade eingereichten Dringlichkeitsantrag Nr. 2013/DA/4467 (s. TOP 8.4) hin.

 

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Beschluss:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die von der Stadt Schwerin gegründete Arbeits­gruppe zu Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern umgehend zu gemeinsamen Gesprächen mit der durch die Bürgerschaft beschlossenen Arbeits­gruppe (gemäß Beschluss Nr. 2012/AN/4018 vom 07.11.2012) einzuladen.

 

2. Schnellstmöglich sollen Diskussionen über die Zukunft beider Theater stattfinden, mit dem Ziel, neue Formen der Zusammenarbeit zu erörtern und vorzuschlagen, Alternativ­vorschläge zu den bisherigen Modellen der METRUM GmbH zu erarbeiten und sich dazu mit der Landesregierung auszutauschen.

 

3. Alle in dieser Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Formen der Zusammenarbeit sowie die Bewertung der Landesregierung zu den Vorschlägen sind der Bürgerschaft und dem Aufsichtsrat der Volkstheater Rostock GmbH zur Kenntnis und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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