19.03.2013 - 5.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung

 

- Ortsbeirat Groß Klein empfiehlt Ablehnung

 

 

Herr Methling informiert, dass das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Bau GB vom Oberbürgermeister einvernehmlich mit dem Bau- und Planungsausschuss erteilt wird. Im vorliegenden Fall wurde dies nicht erzielt und deshalb hat gemäß § 7 (5) Hauptsatzung
der Hauptausschuss zu entscheiden.

 

 

Er informiert weiterhin, dass Herr Marko Teske einen Antrag auf Anhörung als Betroffener gemäß § 21 (3) GO BS gestellt hat.

 

Abstimmungsergebnis zum vorliegenden Antrag auf Anhörung:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

x

 

 

Nach kurzer Diskussion fasst Herr Methling zusammen:

- die WIRO ist Bauherr und besitzt auch die anliegenden Gebäude und Liegenschaften,
- die Verwaltung muss der WIRO die Baugenehmigung erteilen, hat keinen
  Ermessensspielraum - eine Verwehrung der Baugenehmigung wäre rechtswidrig, da die
  bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit besteht,
- Herr Methling bietet Herrn Teske an, sich mit dem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen und
  wird diesem auch die übergebene Unterschriftensammlung mit Fotos weiterleiten.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Voranfrage) „Errichtung von
2 mehrgeschossigen Gebäuden - davon ein Gebäude mit Funktionsunterlagerung, Stellplätzen und der Verkehrserschließung“; F.-M.-Scharffenberg-Weg / Werftallee,
wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage