19.03.2013 - 4 Informationen und Abstimmung zum Verfahren für ...

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Wortprotokoll

Herr Cornelius informiert darüber, dass zu den Fragen das Umweltamt ausführlich schriftlich geantwortet hat. Das Sachgebiet Sondernutzung kann aus krankheitsgründen an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen. Grundsätzlich besteht aber Bereitschaft an der folgenden Sitzung teilzunehmen.

Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar:

·         Einige Container sind ausgetauscht worden und sind jetzt optisch in Ordnung.

·         Für einige Container sind keine Sondernutzungserlaubnisse erteilt.

·         Einige Container stehen nicht auf der genehmigten Fläche sondern an einer anderen Stelle.

In ihrer Stellungnahme erläutert Frau Faust aus dem Umweltamt die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Aufstellen von Altkleidercontainer. Herr Cornelius erläutert den Ablauf zum Aufstellen an hand der Stellungnahme..

Danach ist lediglich eine Anzeige bei der unteren Abfallbehörde der Hansestadt Rostock drei Monate vor beabsichtigter Aufnahme der Sammlung nötig. Diese fordert den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu einer Stellungnahme auf. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger macht den Antragsteller darauf aufmerksam, dass zum Aufstellen der Container auf öffentlichen Flächen zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis notwendig ist. Hierfür ist das Stadtamt zuständig. Nur das Stadtamt kann im zuge der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis den Ortsbeirat mit einbeziehen. Im Anzeigeverfahren bei der unteren Abfallbehörde ist eine Einbeziehung der Ortsbeiräte nicht vorgesehen.

 

Der Ortsbeirat fordert eine Einbeziehung zur Erteilung der Sondernutzungsgenehmigungen entsprechend der Satzung für die OBR der HRO. Die Kollegen vom Sachgebiet Sondernutzung werden zur nächsten Sitzung erneut eingeladen, so dass das Verfahren besprochen werden kann.