05.03.2013 - 7.1 Bericht über das Gespräch zu Aufgaben, Arbeitsw...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Schlemmer teilt mit, dass zum Thema eine Besprechung bei 11.2. am 12.02.2013 mit der Vorsitzenden des Personalausschusses sowie ihren beiden Stellvertretern stattfand.

 

Folgende Vereinbarungen wurden zwischen OE 11 und dem Ausschuss getroffen:

 

Der Personalausschuss bereitet die Entscheidungen des Hauptausschusses vor.

 

Die Zuständigkeit des Personalausschusses beschränkt sich auf die Kernverwaltung der Hansestadt Rostock. Die Einbindung des Brandschutz- und Rettungsamtes erfolgt gesondert. Die Rechte weiterer Beteiligten in den betroffenen Personalangelegenheiten, insbesondere der Personalvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung, bleiben unberührt.

 

Der Ausschuss wird im Rahmen der Haushaltsberatungen frühzeitig über den Stellenplanentwurf informiert.

 

Der Personalausschuss wird informiert, wenn Stellen dauerhaft und senatsbereichsübergreifend verlagert werden.

 

In der Sitzung vom 09.04.2013 wurde mehrheitlich beschlossen das Protokoll wie folgt zu ändern:

 

Bei Stellenbesetzungen ab EG 12 , A12 wird der vollständige Ausschreibungstext zusammen mit einer Information, in welchen Medien ausgeschrieben werden

soll, dem Personalausschuss zugeleitet und in der nächsten Personalausschusssitzung diskutiert und zur Veröffentlichung empfohlen. In dringenden Fällen ist

der Ausschreibungstext den Mitgliedern des Ausschusses mit einer Frist zur Äußerung zuzuleiten.

 

 

Der Personalausschuss erhält Gelegenheit, die eingehenden Bewerbungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu sichten und auf seiner nächsten Sitzung

Kandidaten zu benennen, die nach seiner Auffassung  zusätzlich zu den bereits durch die Verwaltung benannten Bewerber gehört werden sollen. Dabei sollte

beachtet werden, dass die Kosten den Bewerbern nicht erstattet werden, d.h. die Auswahl sollte sorgfältig getroffen werden. die gewünschten Bewerber des

Personalausschusses sollten möglichst an den Anfang der Anhörung gestellt werden, um eine Doppelanhörung zu vermeiden. Die Verwaltung prüft diese

Vorschläge und teilt ggf. Gründe, die einer Anhörung einzelner Kandidaten entgegen stehen mit.

Die von den Mitgliedern des Personalausschuss gewünschten Kandidaten werden in der Anhörungsreihenfolge zuerst gehört.

 

Die Anhörungen werden durch die Abteilung Personalmanagement  durchgeführt. Die Mitglieder des Personalausschusses können daran teilnehmen. Die

Fraktionsgeschäftsführerinnen bzw. Fraktionsgeschäftsführer können ebenfalls  Unterlagen sichten und an den Anhörungen der Verwaltung teilnehmen. Den

anschließenden Auswahlvermerk erhält der Personalausschuss im Zuge der Personalvorlage. Es steht dem Ausschuss frei, ausgewählte sowie ggf. vorerst

damit in der Regel entbehrlich sein. Der anschließende Auswahlvermerk wird im Personalausschuss gemeinsam mit der Verwaltung diskutiert und dem

Hauptausschuss zur Entscheidung empfohlen.

 

 

 

Frau Niemeyer erkundigt sich nach der Zuständigkeit des Personalausschuss in Bezug auf die Eigenbetriebe der Hansestadt Rostock. Herr Dr. Schlemmer merkt an, dass hierzu die Zuständigkeit des Amtes 11 als Personalführer fehle. Herr Dr. Schlemmer klärt ein mögliches Verfahren.