06.03.2013 - 8.5 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Auf Antrag von Frau Schulz erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des (wesentlichen) Inhalts einer nachfolgenden Stellungnahme des Oberbürgermeisters wie folgt in diese Niederschrift:

 

„Ich hatte ja gesagt, eigentlich wollte ich zu dem Thema Theater gar nichts mehr sagen, weil wir das letzte Mal auf der Hauptausschusssitzung auch sehr umfänglich noch einmal die Standorte dargestellt hatten und auch in die Geschichte geflossen sind. Eigentlich hatte ich das Gefühl, es ist alles gesagt worden.

 

Auch das, woran Frau Dr. Bachmann erinnert hat, dass wir uns mit Stimmenmehrheit darauf verständigt haben, dass die Verwaltung zum April für die Bürgerschaftssitzung, vorbereitend für die Hauptausschusssitzung im März einen Vorschlag unterbreitet, wie der „letter of intent“ aussehen sollte und darin sollte alles das einfließen, was die Fraktionen, die Verwaltung und vielleicht auch die verschiedenen Kräfte in der Landesregierung für notwendig erachten.

 

Ich bin sehr dankbar für die Worte von Herrn Giesen: „Die an Frau Dr. Bacher gerichteten Worte hätten wir uns vielleicht schon einmal früher gewünscht.“ Und insofern muss ich immer wieder in die Geschichte und in den Ausflug in das Jahr 2005 gehen, als Sie im Januar Haushalt und Haushaltssicherungskonzept beschlossen haben – nicht alle, die heute hier sitzen, aber sehr viele von Ihnen waren mit dabei. Da wurde beschlossen 1,7 Mio. EUR im Volkstheater Rostock einzusparen und dafür den Weg der Kooperation zu gehen, es schwang sogar der Begriff Fusion im Hintergrund mit, aber ausgeschrieben ist der Begriff Kooperation.
Wenn Kooperation nicht funktioniert, dann sollte man sich in Rostock auf zwei Bereiche konzentrieren. Diese waren Schauspiel und Philharmonie. Das einfach zur Geschichte.
Das war ein Mehrheitsbeschluss, den damals die SPD und die CDU getragen haben und insofern lohnt es sich immer mal wieder, in die Geschichte zu gucken und daran zu erinnern.


Ich möchte auch an einen weiteren Beschluss erinnern, den Sie im vorigen Jahr im April gefasst haben, nämlich dem Oberbürgermeister zu untersagen Gespräche mit Schwerin zu führen.

 

Nein, ich auch nicht, wahrscheinlich war es gar keiner, aber trotzdem war es ein Mehrheits­beschluss in diesem Haus. Dieser Beschluss besagte eindeutig, dass der Oberbürgermeister nicht mit seiner Kollegin Frau Gramkow über Zusammenarbeit, Kooperation und Fusion sprechen darf, denn es hatte sich herumgesprochen, dass wir uns darüber unterhalten haben, ob die Orchester zusammengelegt werden können. Im Grunde genommen haben wir zu diesem Zeitpunkt auf der Ebene der theatertragenden Kommunen über die Variante 4, wie sie im Metrum Konzept benannt ist, diskutiert.

 

Meine Damen und Herren, wenn Sie hier nun fragen, zu welchem Theater steht denn nun der Oberbürgermeister? Ich stehe seit 2005 zu dem damals gefassten Mehrheitsbeschluss, dass eine Perspektive in Rostock aus meiner Sicht für ein hochwertiges Theater tatsächlich ein Zwei-Sparten-Theater ist.

 

Mit dem Vorschlag Nummer 4 Metrum haben Sie nichts anderes beschlossen, als dass es in Rostock in Zukunft nur noch ein Zwei-Sparten-Theater gibt als Minimum. Ich habe Sie gleichzeitig darüber im Januar informiert, dass die Schweriner Seite davon ausgeht, dass ein „letter of intent“ in der Weise unterschrieben wird, der ausschließlich die Variante 7, sprich die Fusion enthält. Also Sie, die mehrheitlich gesagt haben, wir sollen über 4 und 7 sprechen.
Sie haben mehrheitlich gesagt, wir wollen maximal noch ein Zwei-Sparten-Theater in Rostock haben.

 

Es dürfte doch für jeden klar sein, dass die Konzentration des Musiktheaters Schwerin bedeuten würde, also, dass ganz klar die Opernsparte und auch die Tanzsparte in Schwerin angesiedelt werden soll. Das steht de facto in dem Konzept von Metrum.
Das haben Sie alle herausgelesen und haben das auch kritisch bemerkt, dass dieses Konzept von Metrum fast ausschließlich auf die Förderung und Sicherstellung der Schweriner Theater­landschaft gerichtet ist. Das ist eine Feststellung, die Sie hier getroffen haben und die ich hier jetzt einfach nur wiederhole.

 

Ich muss einem Punkt ganz scharf widersprechen und deswegen bin ich eigentlich nur ans Mikrofon gegangen, Frau Dr. Bacher. Der Oberbürgermeister hat nie gesagt, es geht nicht, sondern der Oberbürgermeister hat Ihnen gesagt, das, was wir mit großer Zustimmung im Oktober beschlossen haben, nämlich, dass die Variante 1, vielleicht gekoppelt mit der Variante 2 mit einer starken Kooperation, aber mit Auflösung auch des Matchingsystems, auch darüber haben wir gesprochen, für Rostock die Vorzugsvariante ist.
Das war eine Haltung, die die Verwaltung gemeinsam mit der Kultursenatorin, gemeinsam mit der Theatergeschäftsführung abgestimmt hatte, und dieser Standpunkt ist bei Ihnen auf große Zustimmung getroffen. Wir haben Ihnen mitgeteilt, mit einer Analyse zu dem „letter of intent“, die besagt, das, was in diesem „letter of intent“ steht, steht nicht in Übereinstimmung mit dem Grundsatzbeschluss, den wir zum Theater getroffen hatten.

 

Ich hatte mehrfach gebeten, dass wir uns darüber unterhalten. Das ist nicht zustande gekommen, deshalb haben wir für die Hauptausschusssitzung im Februar eine Beschlussvorlage vorgelegt, wo wir uns entscheiden mussten. Das haben wir dann auch getan, u. a. in der Richtung, dass wir die Theaterführung in jedem Falle besetzen. Frau Dr. Bacher, ich muss das also ganz scharf zurückweisen. Der Oberbürgermeister hat nie gesagt, es geht nicht, sondern ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass der „letter of intent“ nicht in Übereinstimmung steht mit unseren Beschlüssen und ich habe Ihnen das genau analysiert vorgelegt und ich habe gefragt, wie wollen wir damit umgehen? Wie wollen Sie damit umgehen? Was sollten wir tun!


Nun möchte ich noch ein letztes Wort sagen und mich damit auch wiederholen, warum die Verwaltung, warum ich als Oberbürgermeister das System, das uns ja Herr Brodkorb hier aufdrängen will, von Beginn an für nicht ausgereift halte und woran dieses System von Beginn an krankt. Das haben wir auch sehr deutlich gemacht gegenüber Herrn Brodkorb.
Zu Beginn der Untersuchungen der Metrum GmbH hat es keinerlei Abstimmung gegeben mit den Theaterträgern. Damit ist eigentlich zumindest die Führung dieses Projektes zum Erfolg erschwert. Als Zweites hat es keine Abstimmung gegeben innerhalb der Ministerien. Darüber habe ich ja berichtet, dass das Innenministerium nicht in Übereinstimmung gestanden hat, dass eins zu eins die Gelder aus dem Land und aus den Kommunen in die Theaterlandschaft in der Zukunft fließen. Denn seit Jahren fordert das Land, vertreten durch die Kommunalaufsicht, das Innenministerium und den Landesrechnungshof, dass die Kommunen und die theatertragenden Gemeinden bezogen auf ihre Theater - und das ist flächendeckend gewesen, diese Forderung - ihren Betrag zurückfahren.

 

Und das Dritte, was nun leider dazu kommt und der heutige Presseartikel zeigt: Offensichtlich besteht auch beim Minister Unkenntnis über die Zusammensetzung des 35,8 Mio. Euro-Fonds. Denn: Diese 35,8 Mio. Euro - und wir haben es wenigstens am Rande erwähnt - sind kommu­nale Mittel. Das ist der FAG-Anteil und Bestandteil der aufgabengerechten Ausstattung der Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Diese 35,8 Mio. Euro sind Bestandteil der
~ 30 % vertikalen Aufteilung der Mittel des Landes auf den kommunalen Haushalt, die kommu­nalen Haushalte der Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte und der Landesregierung. Und die Landesregierung hat uns dafür einen Wirkungskreis übertragen, nämlich für ein Einzugsgebiet von 420.000 Einwohnern Theater zu spielen. Und dafür stehen 35,8 Mio. Euro zur Verfügung aus einem Vorwegabzug kommunaler Mittel, um genau diese Aufgabe, die das Land auch von der Hansestadt Rostock erwartet, hier entsprechend zu erfüllen.

 

Also dieser Nimbus, dass diese 35,8 Mio. Euro. Mittel sind, die in den 90er Jahren mal aus dem Kultusministerium zum Innenministerium geflossen sind, das kann alles sein. Aber darüber soll dann die Landesregierung entscheiden. Gegenwärtig sind die 35,8 Mio. Euro Bestandteil der kommunalen Verfügungsmasse und die Kommunen haben hier entschieden, gemeinsam mit ihrem Ministerium, dass 35,8 Mio. Euro als Vorwegabzug in einem Sondertopf landen. Und warum auch immer, ist der Kultusminister beauftragt worden, diese Verteilung der Mittel fachlich zu begleiten, aber nicht nach Gutsherrenart vorzunehmen. Und er kann eben nicht in dieser Gutsherrenart darüber entscheiden, wo diese Mittel eingesetzt werden.

 

Und ich denke, das sollten wir auch gemeinsam als theatertragende Kommune fraktions­übergreifend, Verwaltung und Bürgerschaft, hier von der Landesregierung einfordern.

 

Also kurz und gut:
Ich bin für ein eigenständiges Theater in Rostock, ich bin für Kooperation und ich habe auch ganz klar gesagt, in welcher Größenordnung ich „Theater spielen in Rostock“, auch unter der Maßgabe, dass Zuführungen zu den Budgets der Hansestadt Rostock bis 2018 weiterhin deutlich abschmelzen werden, für richtig halte. Und das sind 12,5 Mio. Euro, so finden Sie es im Haushaltssicherungskonzept, wie es Ihnen vorliegt, plus, auch das habe ich gesagt, die Aufwendungen gemäß Abschreibungen oder Miete für ein neues Haus, die erforderlich sind.

 

Das ist eine Position, die ich als Oberbürgermeister – und das seit Jahren in Konstanz – hier einnehme und mit dieser Maßgabe würde ich auch die Gespräche in Schwerin führen, es sei denn, dass Sie mir eine ganz andere abgestimmte Meinung und Vorgabe auf den Weg geben.“

 


Herr Dr. Wandschneider stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Änderung der Reihenfolge der Abstimmung durch Abstimmung des Antrages Nr. 2013/AN/4363 (s. nachfolgender TOP 8.6) vor dem Antrag Nr. 2013/AN/4330.

Es erfolgt eine Gegenrede von Frau Dr. Bachmann.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                           Abgelehnt

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft ermächtigt die Präsidentin der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die in der Anlage befindliche
 

Vereinbarung zur weiteren Prüfung der Reorganisation der Theater- und Orchesterstruktur in Mecklenburg

 

zu unterzeichnen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4330-02 (ÄA) (s. TOP 8.5.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/4330:

 

1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, für ihre Aprilsitzung den Entwurf einer Vereinbarung zur weiteren Prüfung der Reorganisation der Theater- und Orchester­struktur in Mecklenburg mit dem Land M-V zwecks Entscheidung vorzulegen.
 

2. Der Textentwurf laut Anlage sollte dabei Berücksichtigung finden.

 

(o. g. Anlage liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage