06.03.2013 - 9.1.5 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Haushaltssatzung, Band I, § 5:
 

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 v. H.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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