05.03.2013 - 8.2 Franz Laube (für Ortsbeirat Biestow)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Schmarl
- Gremium:
- Ortsbeirat Schmarl (7)
- Datum:
- Di., 05.03.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag des Ortsbeirates Südstadt ist zu ersetzen durch:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der § 42 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13. Jul1 2011 in die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock aufgenommen werden kann. Vor allem ist die Definition der Möglichkeit des Widerspruchs der Ortsbeiräte gegen Beschlüsse der Bürgerschaft und deren beschließender Ausschüsse zu formulieren. (z.B. Beschlüsse zu Bauvorhaben, die nachhaltig den Charakter des Ortsteils verändern; Beschlüsse zu Veränderungen des Flächennutzungsplanes, die Auswirkungen auf Wohnqualität haben) Das Ergebnis sollte den Ortsbeiräten bis Juni 2013 zur Kenntnis gegeben werden.