06.03.2013 - 10.3 Bebauungsplan Nr. 03.SO.182 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.01.2013 in den Sozial- und Gesundheits­ausschuss überwiesen)

 

- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Groß Klein empfiehlt Zustimmung

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Beschluss:

 

1. Für das Gelände im Stadtteil Groß Klein, auf dem das Wohnheim der Studenten der ehemaligen Ingenieurhochschule Warnemünde stand, soll der Bebauungsplan Nr. 03.SO.182 für das Sondergebiet „Sozialmedizinisches Reha-Zentrum" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:

 

- im Norden und Nordosten:

durch die Kleingartenanlage „Am Malbusen",

- Im Osten:

durch eine vorhandene Stellplatzanlage und
die Straße Zum Laakkanal                              sowie

- im Westen:

durch die S-Bahntrasse Rostock - Warnemünde.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

- Wiedernutzbarmachung der Flächen im Plangebiet zur Errichtung eines sozialmedi­zinischen Rehabilitationszentrums für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
bestehend aus Gebäuden und dazugehörigen Nebenanlagen für eine medizinische und soziale Rehabilitation einschließlich vorübergehender Wohn- und Betreuung und tagesstrukturierender Angebote sowie dessen behutsame und gestalterische Einbindung in die vorhandene naturräumliche und städtebauliche Struktur.
 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Land­schaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage