14.03.2013 - 8 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Südstadt
- Gremium:
- Ortsbeirat Südstadt (12)
- Datum:
- Do., 14.03.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Jansen erhielt vom Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
bezüglich des Antrages 2012/AN/4209 Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock eine Antwort. (OBR-Mitglieder erhielten diese vor der OBR-Sitzung zur Kenntnis)
Nach kurzer Beratung entscheidet sich der Orstbeirat wie folgt:
Der Antrag 2012/AN/4209 wird einstimmig zurückgezogen.
Der Ortsbeirat beauftragt einstimmig den Ortsbeiratsvorsitzenden entsprechend des Schreibens des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern einen
Antrag zur Änderung der Hauptsatzung und der Ortsbeiratssatzung bezüglich eines
Widersprcuhsrechts für Ortsbeiräte gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V zu formulieren.
Herr Dr. Jansen gibt eine Information des SBZ Südstadt/Biestow gGmbH zur Kenntnis.
Frau Dinse informiert, dass das Stadtteilfest Südstadt/Biestow auf Grund der
Personalsituation und der finanziellen Lage in diesem Jahr nicht stattfinden kann.
Protokollkontrolle von Februar 2013
· Baumfällungen Rote-Burg-Graben
Das Amt für Stadtgrün Frau Soldan, teilt mit, dass dieses Gebiet durch die
Landesforstbehörde als Waldfläche eingestuft wurde. Da in einem Waldgebiet Fällungen nicht genehmigungspflichtig sind, lagen im Amt auch keine vor.
Das Ortsamt wird beauftragt in der Landesforstbehörde den Sachverhalt zu erfragen.
· Begehren der Bürgerinitiative zur Errichtung einer Wegebeleuchtung im Verlauf der Wegeführung im Kringelgraben
Herr Tiburtius vom Tief- und Hafenbauamt teilt am 14.03.2013 mit, dass aus
Gründen von nicht ausreichend zur Verfügung stehenden finanziellen
Mitteln eine ergänzende Beleuchtungsanlage zurzeit nicht
eingeordnet werden kann. Eine Einordnung dieses Investionsvorhabens
kann mittel- und langfristig nur erfolgen, wenn die finanzielle Ausstattung
angemessen abgedeckt wird.
· Das Stadtamt Abt. Gewerbeangelegenheiten gibt zur Kenntnis, dass am 05.05.2013
Auf dem Gelände Parkplatz Kaufland Pütterweg 1 ein Maifest stattfindet.