05.03.2013 - 7.2 Informationen zur Hochwassergefahr/ Hochwassers...

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Wortprotokoll

Herr Badrow informiert über Maßnahmen zum Hochwasserschutz:

 

Der Sonderschutzplan Hochwasser ist beim Brandschutz- und Rettungsamt angesiedelt und sieht keine besonderen Maßnahmen für Schmarl vor.

 

Alle Eigentümer von Gebäuden sind verpflichtet, ihr Eigentum zu schützen.

Bei Neubauten an der Küste sollten Aufenthaltsräume immer oberhalb der gefährlichen Höhen der Wasserstände liegen.

 

Mit den Baumaßnahmen IGA und Warnowquerung wurde der Hochwasserschutz gut in Einklang gebracht.

 

Die vom Starkregen 2011 verursachten Überschwemmungen fallen nicht in die Rubrik Hochwasser.

Sie wurden zum Teil verursacht, da die Freiausläufe der Schöpfwerke nicht intakt waren.

Diese Probleme wurden behoben und die Leistung der Schöpfwerke soll erhöht werden.

 

Zum Verhalten bei einer eintretenden Sturmflut hat die Hansestadt Rostock ein Informationsblatt herausgegeben. Es wird den anwesenden Ortsbeiratsmitgliedern und Gästen übergeben.