21.11.2012 - 6.1 Entwicklung der Asylbewerberzahlen in der Hanse...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Die Aufnahmequote wird durch das Innenministerium M-V festgelegt, informiert Herr Knohse.

Die Tendenz der Zuweisungen ist steigend.

Weiterhin erläutert Herr Knohse die Finanzierung:

Leistungen für Asylbewerber - Kosten werden zu 100 % vom Land erstattet.

Leistungen für ehemalige Asylbewerber/Duldung - Kosten werden zu 100 % vom Land erstattet

Leistungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (legt das Ausländeramt fest) - Kosten trägt zu 100 % die Kommune

 

Die Unterbringung großer Familien, wo ein Angehöriger eine Behinderung hat, gestaltet sich als schwieriger, da dann Erdgeschosswohnungen oder Wohnungen mit Fahrstuhl benötigt werden.

Die WIRO ist sehr behilflich bei der Wohnungsvermittlung.