21.11.2012 - 5.1 Fahrdienst für anspruchsberechtigte Bürgerinnen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schadowski erscheint zur Sitzung, damit sind 9 Mitglieder anwesend.

 

Es wird Rederecht für Frau Buse, Blinden- und Sehbehindertenverein – Kreisorganisation Rostock, beantragt und einstimmig genehmigt.

 

Frau Buse stellt die Situation der Blinden und hochgradig Sehbehinderten dar und begrüßt den Änderungsantrag.

 

In Rostock würde das 20 bis 30 Personen betreffen, informiert Frau Kröger.

Der Mehrbedarf für Fahrten wäre durch den Verein ohne Barrieren e.V. nach Aussage von Herrn Grabow zu leisten.

 

Frau Lachmann erläutert, dass sich die HRO durch eine akzeptable Personenbeförderung durch den ÖPNV auszeichnet.

Jeder behinderte Mensch hat die Möglichkeit, Eingliederungshilfe nach SGB XII zu beantragen, es erfolgt eine Einzelfallprüfung von Einkommen und Vermögen 11. Kapitel SGB XII.

Die HRO leistet sich hier eine freiwillige Leistung, einen Behindertenfahrdienst für den Personenkreis der außergewöhnlich Gehbehinderten (u. a. die Bereitstellung von Fahrzeugen mit besonderer Ausstattung).

Weiterhin weist Frau Lachmann darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen Bl (Blind) bzw. HS (hochgradig sehbehinderte) ausweist, Blindengeld beziehen, Blindenhilfe beantragen können und ihnen steuerliche Befreiungen zu stehen.

 

Nach Diskussion werden die Vorlage einschl. Änderungsantrag votiert.

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Nutzung des Fahrdienstes mit einer Zuzahlung von 3,00 EUR (Hin- und Rückfahrt) für:

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) ausweist,

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage