22.11.2012 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch Frau Hansen, Mitarbeiterin der Deutsche Funkturm GmbH erfolgt eine Powerpoint Präsentation zum Bauvorhaben „Neubau eines abgespannten Stahlgittermastes als Senderstandort für Hörfunk- und Fernsehdienste“.

Der Funkmast dient der Verbesserung der Qualität des terrestischen und digitalen Fernsehens und Rundfunks in der Hansestadt.

·         Lage: zwischen Toitenwinkel (ca.1000 m) und Krummendorf (450 m Entfernung)

·         Höhe: 251 m – Stahlgittermast; untere Abspannung in 15 m Höhe

·         Zufahrt: erfolgt aus Richtung Krummendorf; Krummendorfer Str. (internationaler Radweg); Ausbau und Nutzung der Zufahrt bedarf einer Genehmigung

·         dazugehöriges Servicegebäude mit einer Größe vom 300m²

·         durch die Höhe des Funkturmes wird es gemäß Vorgaben einen Farbanstrich geben, sowie eine Flughindernisbefeuerung im oberen Bereich

 

Es folgen Nachfragen seitens des Ortsbeirates

·         zur Notwendigkeit und Höhe / Antwort: um das gesamte Gebiet optimal und in einer guten Qualität abdecken zu können – der Funkturm in der Südstadt ist hierzu nicht in der Lage

·         Auswahl des Standortes / Antwort: Standortwahl erfolgte in Abstimmung mit der Stadt

·         Bestehende Gesundheitsgefährdung / Antwort: das Betreiben ist nur mit Betriebszulassung durch die Bundesnetzagentur möglich; Gesundheitsgefährdung für die Anwohner/ Spaziergänger/Radfahrer besteht nicht.

 

Frau Knitter bittet um Abstimmung

 

 

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Beschluss:

Der Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt das  Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Neubau eines abgespannten Stahlgittermastes als Senderstandort für Hörfunk- und Fernsehdienste, h=250 m, mit dazugehörigem Betriebsgebäude" (Voranfrage), Rostock, Krummendorfer Straße, Az. 01935-12, zu erteilen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage