06.11.2012 - 5.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 "Ri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Mohr gibt einige Erläuterungen:
- Änderungen für rund 3,6 Hektar des Bereiches
- die Bereiche direkt an der Straße Riekdahl wurden nicht geändert da dort bereits
  Grundstücke bestehen
- die neuen Häuser werden U-förmig entlang einer mit Bäumen gesäumten Verkehrsschleife
  angeordnet
-Topografie des Geländes ist schwierig
- Straße muss höher gelegt werden, ca. 6m Ausgleich auf gesamten Gebiet
- einige geplante Häuser aus dem 1. Plan sind nicht mehr realisierbar
- Gefälle soll hinter den bestehenden tiefer liegenden beginnen
- ursprüngliche vorgesehene private Grünflächen wurde geändert – spätere Gartennutzung
  möglich
- unbebaubarer Streifen am Harmstorfer Kreuz als Maßnahmefläche zum Schutz zur Pflege
  und Entwicklung von Boden. Natur und Landschaft
- zusätzlich Artenschutzbeitrag (78 Seiten)

Herr Lukas:
- wir wollen hohe Transparenz des Bauvorhabens
- vor Ort Termin mit Anwohnern und Planern vorgesehen

Nach den Ausführungen haben die Anwesenden die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Wie ist die Entwässerung geregelt?
Herr Lukas:
- entsprechende Regelung in der Bauplanung
- eine Erweiterung der Regenentwässerung in der Hauptleitung wird erfolgen, um die 
  zusätzlichen Regenmengen aufzufangen
- vorhandene Senke wird aufgefüllt und angehoben

Welche Kosten entstehen?
Frau Schölens
- Planungskosten werden vom Investor getragen
- Gehwege und Straße umlagefähig
-  vorhandene angrenzende Bebauungen werden finanziell nicht belastet

Wie viel  Grundstücke entstehen?

- bis zu 26 Grundstücke sind möglich

Frau Schölens weist darauf hin, dass im Internet alle Unterlagen einsehbar sind.
 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 "Riekdahl"

   (nördlich der Straße Riekdahl) (Anlage 1), begrenzt

 

   - im Südwesten durch die Straße Riekdahl

   - im Nordwestendurch die "Harmstorfer Weg" genannte Straße

   - im Nordosten durch den Übergang zur freien Landschaft, Fläche für die

     Landwirtschaft

   - im Südosten durch die Grundstücke Riekdahl 6 und Riekdahl 6a

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

/

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

/

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage