10.10.2012 - 0 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes Nr. 9.7 zum Haushaltssicherungs­konzept bittet Herr Dr. Wandschneider um Sitzungsunterbrechung von 19.50 bis 20.00 Uhr. Dieser Bitte wird stattgegeben.

 

 

Danach beantragt Herr Dr. Wandschneider die Erweiterung der Tagesordnung (gem. § 29 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – KV M-V) durch folgenden Dringlichkeitsantrag:

 

● Nr. 2012/DA/3977  Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der SPD)
Verwendung des Jahresüberschusses 2011 des Klinikums Südstadt

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestätigt mit mehr als 27 Stimmen die Erweiterung der Tagesordnung durch den Dringlichkeitsantrag Nr. 2012/DA/3977.

 

 

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt wie folgt:

 

1. Nr. 2012/DA/3977-03 (ÄA) ,

2. Nr. 2012/DA/3977-02 (ÄA),

3. Nr. 2012/DA/3977-01 (ÄA).

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschuss des Jahres 2011 in Höhe von 6.651.249,58 EUR wird wie folgt verwendet:

 

- 5.000.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben.
Die Hansestadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikums Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

 

- 1.651.249,58 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

 

Beschluss Nr. 2012/DA/3977:

 

Der Jahresüberschuss des Jahres 2011 in Höhe von 6.651.249,58 EUR wird wie folgt verwendet:

 

- 3.500.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben.
Die Hansestadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikums Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

 

- 3.151.249,58 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

 

Hinweis:  - Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011
  und Entlastung des Direktoriums des Klinikums Südstadt erfolgte mit Beschluss-
  vorlage Nr. 2012/BV/3665
  (siehe NS Seite 39 ff.)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt