10.10.2012 - 9.16.1 Dr. Wolfgang Nitzsche (Vorsitzender Jugendhilfe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

In der Anordnung wird der Punkt 1 folgendermaßen ergänzt:

 

Ausgenommen davon sind folgende Maßnahmen:

 

- Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII
- Rostocker Stadtjugendring e. V. - Jugendpolitische Dachverbandsarbeit“
- 9.230,51 EUR
(Beschluss Nr. 2012/BV/3247 und
 

- Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII
- Jugendhilfe Stadt und Land e. V. - „Hanse Produktionsschule“
- 15.849,60 EUR
(Beschluss 2012/BV/3245)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt