18.10.2012 - 4.1 Leitlinien zur Stadtentwicklung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Bacher erläutert den Änderungsvorschlag des Kulturausschusses zur Beschlussvorlage. Die Änderung des Abschnittes V.2 orientiert sich stärker an den kulturpolitischen Leitlinien der Stadt.

 

Frau Schulz lässt über den folgenden Änderungsantrag abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

Punkt V.2 (Kultur profilieren) wird gestrichen und durch den folgenden Abschnitt ersetzt:

 

Punkt V.2 Kultur gestalten und entwickeln

 

Als wesentlichem Teil der Stadtentwicklung und muss Kultur in Rostock in Balance zwischen der Wahrung kultureller Traditionen und Werte und der Förderung innovativer Bestrebungen begriffen werden. Als größte Stadt in MV ist Rostock wichtiges kulturelles Zentrum und verfügt über eine hohe Ausstrahlungskraft auch in den Ostseeraum.

Rostock bekennt sich zum Schutz und zur Förderung der Kultur als kommunale Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 16 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Rostock übt eine wichtige Funktion als kulturelles Zentrum für die Region, für Gäste und Touristen aus. Gleichzeitig trägt die Stadt Verantwortung für die kulturelle Ausstrahlung des Landes in den Ostseeraum.

Für Rostock, gerade auch als Stadt des Tourismus, ist Kultur längst zu einem Wirtschaftsfaktor geworden, der künftig weiter an Bedeutung zunehmen wird. Das Stadtbild wird in hoher Qualität und Vielfalt von der Kunst im öffentlichen Raum geprägt. Die Besinnung auf Traditionen, die Bewahrung des baukulturellen Erbes sind als stabilisierende Faktoren einer modernen Stadtentwicklung zu nutzen.

In Rostock befruchten sich die verschiedenen kulturellen Traditionen und Richtungen gegenseitig – Toleranz und die Heterogenität der Kulturszene sind Schlüsselelemente für die Identifikation der Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrer Stadt.

Die Stadt ermöglicht ihren Einwohnerinnen und Einwohnern sowie ihren Gästen die Teilhabe an

- einer lebendigen Musik - und Literaturszene,

- einer vielseitigen Theaterwelt, die nur mit einem zeitnahen Neubau ihren zukünftigen
  Herausforderungen gewachsen sein wird,

- einer vielfältigen Museumslandschaft,

- einer leistungsstarken modernen Stadtbibliothek,

- den vielschichtigen Angeboten der kulturellen Bildung, angeboten z. B. durch die
  Volkshochschule und die Musik-, Kunst- und Medienschulen,

- der freien Kultur- und Medienszene.

Für die weitere Profilierung der Kulturlandschaft wird eine langfristige Strategie der Kulturentwicklung erarbeitet. Die in einem umfangreichen Beteiligungsprozess entwickelten kulturpolitischen Leitlinien werden die Grundlage für den Kulturentwicklungsplan bilden. Die beiden Jubiläen, 2018 der 800. Jahrestag der Stadtrechtsbestätigung Rostocks und 2019 der 600. Jahrestag der Universitäts-gründung, werden in die Kulturentwicklung mit einbezogen und die Schwerpunkte von der Hansestadt und der Universität gemeinsam erarbeitet und gestaltet.

 

Frau Schulz lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:  Angenommen

 

[Dafür:  8,  Dagegen: 0, Enthaltungen: 0]   

 

 

Frau Schulz lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen:

 

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Beschluss:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

 

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Abstimmung mit ÄA:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen mit ÄA

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage