16.10.2012 - 4.1.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer liest aus der Niederschrift der Sitzung des OBR Biestow vor: Der OBR stellt den Antrag an den Bauausschuss der Bürgerschaft die Beratung zum o.g. Bauvorgaben (Neubau eines Wellnessbereiches und Gästezimmer - Bebauungsplan Nr.09.SO.156 "Landhotel Rittmeister") zu vertagen. Begründung: Der OBR kann über dies Beschlussvorlage noch nicht beraten und somit keine Vorentscheidung treffen, da der B-Plan Nr.09.SO.156 im Amtsblatt noch nicht veröffentlicht wurde. Herr Giesen erläutert, wenn noch keine Rechtskraft für den B-Plan besteht und das Bauvorhaben die Festsetzungen des B-Planes einhält, wird nach § 33 BauGB genehmigt. Frau Schäfer erläutert das Vorhaben und beantwortet Fragen. In der Diskussion wird über den Grünausgleich und die Balkone des Bauvorhabens gesprochen. Herr Müller erläutert, dass der Grünausgleich im Erschließungsvertrag geregelt ist.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Neubau eines Wellnessbereiches und Gästezimmer - Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 09.So.156 „Landhotel Rittmeister“, Rostock, Biestower Damm 1, Az: 02027-12 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

-

 

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Anlagen zur Vorlage