30.10.2012 - 10 Verschiedenes

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Woest berichtet über ihre Teilnahme am 25.10.2012 an der Beratung der Präsidentin der Bürgerschaft mit den Vorsitzenden der Ortsbeiräte.

 

Speziell eingegangen wurde auf Änderungen in der Kommunalverfassung M-V (KV M-V). Diese Änderungen könnten den Ortsbeirat betreffen.

 

Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Bürgerschaft müssen noch angepasst werden.

Genannt wurde § 29 der KV M-V Sitzungen der Gemeindevertretungen

 

§ 29 Abs.:5 der KV M-V.  Generell sind in öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertreter in geheimer Abstimmung widerspricht.

 

Des Weiteren wurde der § 42 der KV M-V Ortsteilvertretungen angeführt.

 

Abs.: 6 der KV-M-V dieser regelt das Widerspruchsrecht der Ortsteilvertretungen gegen Beschlüsse der Gemeindevertretungen, sofern diese das Wohl des Ortsteils beeinträchtigen.

 

 

Der entsprechende Tagesordnungspunkt  „Wichtige Informationen an den Oberbürgermeister/ die Präsidentin der Bürgerschaft“ erzielt nicht die gewünschte Effektivität/Wirksamkeit.

 

Es gibt andere wirksamere Möglichkeiten auf Probleme aufmerksam zu machen. Es wird bereits überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre, diesen Tagesordnungspunkt wieder zu streichen.

 

Eine direkte Nachfrage der Ortsbeiräte zu angesprochenen Problemfeldern über die Ortsämter (Geschäftsstelle) an die Fachämter ist möglich.

 

Die Ortsbeiräte sollten direkt von ihrem Rede- und Antragsrecht laut KV M-V über den Vorsitzenden des Ortsbeirates  in der Bürgerschaft und den Ausschüssen Gebrauch machen, soweit  Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind.

 

Es wurde über die Reduzierung der Ortsämter und Ortsbeiräte diskutiert. Damit würde sich nicht der Politikaufwand mindern, sondern die demokratischen Mitsprache. Denn laut Hauptsatzung der Hansestadt Rostock ist es gewollt das Ortsbeiräte, welche von der Bürgerschaft gewählt wurden aktiv ihr Umfeld mitgestalten und der Bezug zur Politik erhalten bleibt.

 

Die Reduzierung ist nicht im Sinne der Bürgerschaft, auch wenn diese für solche Entscheidungen zuständig ist.

 

Die nächste Ortsbeiratssitzung findet am 27.11.2012  um 18:30 Uhr in der Kolping Initiative, Eutiner Str. 20, 18109 Rostock statt.