10.10.2012 - 9.6 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 "Sp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 10.10.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 05.09.2012 vertagt, weil die Verwaltung - in Umsetzung des Beschlusses Nr. 2012/AN/3057 vom 7. März 2012 - die Beschussvorlage um das Prüfergebnis hinsichtlich der Absicherung von Bedarfen spezieller Wohngruppen ergänzen soll)
Dazu liegt nun allen der Nachtrag Nr. 2012/BV/3689-01 (NB), der die Begründung ergänzt, schriftlich vor.
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung
Frau Niemeyer erklärt, dass sie bei künftigen Bebauungsplänen detailliertere Begründungen erwartet. Dabei soll der Bedarf erst einmal dargestellt werden; hier nur darzustellen, dass der Bedarf an der Stelle nicht gedeckt werden kann, hält sie für nicht ausreichend; sondern es soll aufgezeigt werden, welcher Bedarf genau in dem Ortsteil, in dem ein Bebauungsplan beschlossen wird, besteht.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“, begrenzt:
- im Norden:durch den Geh- und Radweg nördlich der Parkstraße,
- im Osten:durch die Zufahrt zu den Sportstätten,
- im Süden:durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, die Nordgrenze der Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e. V.“ sowie die neuen Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße,
- im Westen:durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde
soll zum ersten Mal geändert werden.
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 7 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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