10.10.2012 - 9.1 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3589-01 (ÄA)

- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3589-01 (ÄA)

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jahresabschluss des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde für das Wirtschaftsjahr 2011 wird in der von der AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung festgestellt.

 

2. Der Jahresverlust vor Ausgleich durch die Hansestadt Rostock beträgt 892.656,51 EUR. Gemäß beschlossenem Wirtschaftsplan 2011 beträgt der Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock 485.000,00 EUR. Somit ist der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 407.656,51 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/3589:

 

1. Der Jahresabschluss des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde für das Wirtschaftsjahr 2011 wird in der von der AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung festgestellt.

 

2. Der Jahresverlust vor Ausgleich durch die Hansestadt Rostock beträgt 892.656,51 EUR. Gemäß beschlossenem Wirtschaftsplan 2011 beträgt der Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock 485.000,00 EUR. Somit ist der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 407.656,51 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.

 

4. „Laut EigVO M-V und deren Hinweise des Innenministeriums M-V vom 03.08.2010 ist zum Ausgleich von Verlusten geregelt, dass bei fehlender Verrechnungs- bzw. Vortrags­möglichkeit der Verlust im Folgejahr aus Mitteln der Gemeinde auszugleichen ist.

 

(Jahresabschluss zum 31.12.2011 und weitere Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage