05.10.2011 - 8.5.3 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.10.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Hinter dem 3. Satz des Beschlussvorschlages Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.
wird folgender Passus wie folgt ergänzt:
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sollen aus anderen Städten und anderen Regionen kommen, sie werden für 3 Jahre gewählt und können nur einmal wiedergewählt werden.
Die Mitglieder des Beirates sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie 3 Jahre vor, während und 3 Jahre nach ihrer Berufung in den Beirat auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock weder mittel- noch unmittelbar entgeltliche Aufträge angenommen haben, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Beirat stehen.