05.10.2011 - 9.11 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.10.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2011/BV/2483-01 (ÄA) und Nr. 2011/BV/2483-02 (ÄA)
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2483-01 (ÄA) und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2483-02 (ÄA)
- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung mit Änderungsanträgen Nr. 2011/BV/2483-01 (ÄA) und Nr. 2011/BV/2483-02 (ÄA)
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet im nördlichen Bereich der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:
im Norden: durch die Straße Warnowufer (L22),
im Osten: durch die Bebauung westlich der Friedrichstraße,
im Süden: durch den Patriotischen Weg,
im Westen: durch die Straße Kehrwieder
soll der Bebauungsplan Nr. 10.MI.176 für das Mischgebiet Kehrwieder aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Beschluss Nr. 2011/BV/2483:
Für das Gebiet im nördlichen Bereich der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:
im Norden: durch die Straße Warnowufer (L22),
im Osten: durch die Bebauung westlich der Friedrichstraße,
im Süden: durch den Patriotischen Weg,
im Westen: durch die Straße Kehrwieder
soll der Bebauungsplan Nr. 10.MI.176 für das Mischgebiet Kehrwieder aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Im Ergebnis sollen KTV-typische Quartiere entstehen.
Die Verkehrsuntersuchung ist mit dem Ziel, die Zufahrt für das B-Plangebiet nicht über die Straße Kehrwieder zu führen, durchzuführen.
(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 10 bei)