05.10.2011 - 8.5 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 07.09.2011 in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung und den Bau- und Planungsausschuss überwiesen)

 

Die Präsidentin informiert, dass die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 mit Wirkung vom 06.09.2011 Miteinreicherin des Antrages ist.

 

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zum Antrag und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2011/AN/2504-02 (ÄA)

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2011/AN/2504-02 (ÄA) und Nr. 2011/AN/2504-03 (ÄA)

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die satzungsmäßigen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen. Der Beirat soll städtebauliche Vorhaben, die von erheblicher Bedeutung für Rostock sind, vorberaten und den Gremien Empfehlungen aussprechen.
 

Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.

 

Die Beschlussvorlage zur Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist der Bürgerschaft bis zu ihrer Dezembersitzung 2011 vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2011/AN/2504:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die satzungsmäßigen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen. Der Beirat soll städtebauliche Vorhaben, die von erheblicher Bedeutung für Rostock sind, vorberaten und den Gremien Empfehlungen aussprechen.
 

Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.

 

Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sollen aus anderen Städten und anderen Regionen kommen, sie werden für 3 Jahre gewählt und können nur einmal wiedergewählt werden.

 

Die Mitglieder des Beirates sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie 3 Jahre vor, während und 3 Jahre nach ihrer Berufung in den Beirat auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock weder mittel- noch unmittelbar entgeltliche Aufträge angenommen haben, die im Zusammen­hang mit ihrer Tätigkeit im Beirat stehen.

 

Die Beschlussvorlage zur Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist der Bürgerschaft bis zu ihrer Dezembersitzung 2011 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt