05.10.2011 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Die Präsidentin eröffnet um 16.05 Uhr die (vierundzwanzigste) Sitzung.

 

Als Gäste werden interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Vertreter der Medien begrüßt.

 

Mit Datum 28. September 2011 ist den Mitgliedern der Bürgerschaft über die Postfächer die Einladung zu dieser Sitzung zugegangen.

 

Weiterhin erfolgte die öffentliche Bekanntmachung ab 27. September 2011 durch Aushang im Schau­kasten am Rathaus und in den Ortsämtern sowie am 21. September 2011 im „Städtischen Anzeiger", außerdem im Internet.

 

Die Präsidentin stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen und öffentlich bekannt gemacht wurde.

 

Außerdem wird durch sie festgestellt, dass die Bürgerschaft mit 44 Anwesenden beschlussfähig ist bei 53 besetzten Mandaten.

 

 

Weiterhin wird erneut darauf hingewiesen, dass während der Sitzung das Betreiben von Funktelefonen grundsätzlich untersagt ist (§ 20 Abs. 6 Geschäftsordnung der Bürgerschaft).

 

 

Aufgrund der Änderung in § 29 Absatz 5 Satz 5 KV M-V zu Film- und Tonaufnahmen informiert die Präsidentin:

 

… „In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeinde­vertretung in geheimer Abstimmung widerspricht“.