14.09.2011 - 5.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem TOP ist Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung und Planung erschienen.
Das Plangebiet  beinhaltet  die Flächen an der Straße Warnowufer zwischen Friedrichstraße  und Kehrwieder, sowie die angrenzenden Grundstücke entlang des Patriotischen Weges und  der Straße Kehrwieder.
Die Fläche des Plangebietes umfasst 3, 6 ha.

Am Patriotischen Weg und der Straße Kehrwieder befindet sich eine weitgehend geschlossene mehrgeschossige Bebauung, deren Struktur erhalten bleiben soll. Einzelne Lücken sollen geschlossen werden.
Der Bereich entlang der Straße Warnowufer ist geprägt durch eine ungeordnete Bebauung die überwiegend aus eingeschossigen Gebäuden besteht. Dieses negatives Erscheinungsbild stellt an diesem stadträumlichen wichtigen Standort  einen städtebaulichen Missstand dar,  der durch die Planung beseitigt werden soll.
Die Flächen werden durch Autohäuser, Autowerkstätten und fahrzeugbezogene Dienstleistungen genutzt und weisen einen hohen Versieglungsgrad auf. Hinzu kommt das es sich hierbei um eine historische gewachsene Nutzung handelt, die wesentlich aus der unmittelbaren Lage an der Nördlichen angrenzenden Straße „Warnowufer“ einer vierspurigen Landesstraße (L22) mit hohem Verkehrsaufkommen resultiert.
Frau Niemeyer fragt nach Übereinstimmung der Planungsziele mit dem Flächennutzungsplan. Herr Maronde bestätigt dies.
Die Zielsetzung beinhaltet  die Bildung  einer Stadtkante zur Warnow, womit das Quartier(Warnowufer- Friedrichstraße- Patriotischer Weg- Kehrwieder) baulich geschlossen werden soll. Es wird eine 4-5geschossige Bebauung entlang der L22, die in geschlossener Bauweise  die Flucht der vorhandenen Bebauung (Gebäude AOK und das Hotel Ibis aufnimmt.
Hierzu müssen die entsprechenden Grundstückseigentümer, Gewerbebetreibenden und Nutzer über die zukünftige Bebaungsstruktur informiert werden, sowie in alle Planungsschritte mit eingebunden werden.
Erste Dialoge haben gezeigt, dass die Eigentümer der Kernflächen aufgeschlossen der Planung gegenüber stehen.

Verkehr:

Es ist vorgesehen eine zentrale Zufahrt in das Planungsgebiet von der Straße Kehrwieder zu errichten. Die jetzigen vorhandenen Anbindungen der einzelnen Grundstücke an die Straße Warnowufer mit entsprechenden Zu -und Abgangsverkehr, Lieferverkehr stellen aus verkehrsrechtlicher Sicht eine Gefahrensituation dar. Dazu soll es Verkehrsuntersuchungen geben.

Im Ergebnis der anschließenden Diskussion wird die verkehrliche Anbindung über den Kehrwieder sehr kritisch gesehen.
 

Im Ergebnis der Vorstellung stellt Frau Niemeyer 2 Änderungsanträge:

 

  1. Änderungsantrag


Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:


“Im Ergebnis sollen KTV- typische Quartiere entstehen.“
 

Abstimmung                                                                      Abstimmungsergebnis

Dafür:                            5                  

Dagegen:              0                                                       Zustimmung:                            X

Enthaltung:              1                                                         Ablehnung:

 

  1. Änderungsantrag


Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:

„Die Verkehrsuntersuchung ist mit dem Ziel, die Zufahrt für das B- Plangebiet nicht über die Straße „Kehrwieder“ zu führen, durch zu führen.

 

Abstimmung                                                                      Abstimmungsergebnis

Dafür:                            5                  

Dagegen:              0                                                       Zustimmung:                            X

Enthaltung:              1                                                         Ablehnung:

 

 

Der Beschlussvorlage wird mit zwei Änderungsanträgen zugestimmt.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Für das Gebiet im nördlichen Bereich der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:

 

im Norden:                            durch die Straße Warnowufer (L22),

im Osten:                            durch die Bebauung westlich der Friedrichstraße,

im Süden:                            durch den Patriotischen Weg,

im Westen:                            durch die Straße „Kehrwieder"

 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 10.MI.176 für das Mischgebiet „Kehrwieder" aufgestellt werden.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt