06.09.2011 - 8.5 Städtebauförderungsprogramme "Stadtumbau Ost - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Droese bittet Frau Burmeister um Informationen zu dieser Beschlussvorlage.

Frau Burmeister

-          Schmarl ist seit 2001 im Förderprogramm Wohnumfeld und Soziale Stadt, 2002 wurde das Wohnumfeldprogramm erweitert in das Programm Stadtumbau Ost

-          Ziel ist, die Stadtquartiere durch Aufwertungsmaßnahmen und Rückbaumaßnahmen leer stehender dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude zu stabilisieren

-          im Programm Stadtumbau Ost wurden von 2001 bis 2011 Fördermittel in Höhe von 4.073.251,-€ bewilligt

-          Eigenanteil der Stadt 1.266.406,-€

-          im Programm Soziale Stadt wurden von 2001 bis 2011 Fördermittel in Höhe von 8.600.032,-€ bewilligt

-          Eigenanteil der Stadt 2.866.678,-€

-          der Maßnahmeplan SUB Schmarl weißt als zu realisierende Erschließungsmaßnahme die FFG Schmarler Landgang von 2011bis 2014 aus

-          2013 ist der Rückbau des Schmarler Zentrums (hinterer Teil) vorgesehen

-          für das Städtebauförderungsprogramm SOS sind Antragstellung noch bis 2013 vorgesehen

-          die Maßnahmen beziehen sich auf die Realisierung der Freizeitsportanlage im St.-Jantzen-Ring von 2011 bis 2015

-          die Modernisierung der KITA Kolumbusring 2012 – 2014

-          die Fertigstellung der kleinen Sporthalle 2012

-          weiter sind die 50.000€ Bürgerprojekte, der Verfügungsfonds sowie die Funktion des Quartiermanagements bis 2015 geplant

 

 

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Beschluss:

 

 

Die Maßnahmepläne 2012 - Stand 03.08.2011 - (Anlage 1) werden                       beschlossen.

 

Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht planmäßig für die Maßnahmen 2012 eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2013 ff vorgesehen sind.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage