07.09.2011 - 9.5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 29.06.2011 zum Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.W.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“ vor.

 

(Widerspruch … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 bei)

 

 

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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit:
 

 

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden:                            durch die Tessiner Straße,

im Osten:                            durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlich des Hüerbaaswegs
                                          in 1. Reihe gelegenen Grundstücke,

im Süden:                            durch die Straße Utkiek,

im Westen:                            durch den Wald „Cramons Tannen“.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

? Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1,8 ha großen Fläche
insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle“ am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.

 

? Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen.

 

? Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich und südlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit paralleler Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume.

 

3. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist kein Grünordnungsplan zu  erarbeiten und aufgrund des geringen Flächenumfangs keine Umweltverträglichkeits­prüfung (UVP) durchzuführen.

 

4. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich Ersatzaufforstung durchzuführen sein.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

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