29.06.2011 - 9.5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Brinckmansdorf empfiehlt Zustimmung

 

 

Zu folgender Nachfrage von Frau Niemeyer sagt der Oberbürgermeister eine schriftliche Beantwortung zu:

 

- Wurde bereits ein Auftrag an ein Planungsbüro erteilt, wie es in der Niederschrift des Ortsbeirates Brinckmansdorf zu lesen ist, wenn ja, mit welchem Datum?

 

 

Herr Prof. Neßelmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung der Beschluss­vorlage Nr. 2011/BV/2197 zum Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.W.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“ in den Bau- und Planungsausschuss zur erneuten Behandlung.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden:

durch die Tessiner Straße,

im Osten:

durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlich des Hüerbaaswegs in 1. Reihe gelegenen Grundstücke,

im Süden:

durch die Straße Utkiek,

im Westen:

durch den Wald „Cramons Tannen“.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

- Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1,8 ha großen Fläche
insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle“ am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.
 

- Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen.
 

- Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich und südlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit paralleler Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume.

 

3. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist kein Grünordnungsplan zu erarbeiten und aufgrund des geringen Flächenumfangs keine Umweltverträglichkeits­prüfung (UVP) durchzuführen.

 

4. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich Ersatzaufforstung durchzuführen sein.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

X