14.06.2011 - 4.2.7 Bebauungsplan Nr.14.SO.173...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Vorlage, sie wird im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten Stromes nötig.

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Beschluss:

1.   Für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche 14.1 „Photovoltaik“ an der Lindenallee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

 

      im Nordosten:                        durch die Kleingartenanlagen „Zur Erholung“ und

                                       „Uns Gorden“

      im Nordwesten:                        durch den Marienroggenweg

      im Südosten:                        durch die Lindenallee

      im Südwesten:                        durch die oberirdische Heizleitung

 

      Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 5/2,

      6/5, 7/10,8/10, 156/11, 162, 163, 164,165, 166/3, 167/2, 168-174, 188/5

      der Flur 2 der Gemarkung Toitenwinkel. (Anlage 1)

 

2.               Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

-