14.06.2011 - 4.2.6 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert das Zustandekommen der Vorlage. Die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes "Kaufhalle" und vor allem die Belange des Waldgesetzes im Zusammenhang mit der Bebaubarkeit zweier Grundstücke und die Weiternutzung eines bestehenden Objektes sind im Verfahren zu klären. Herr Scheube formuliert sein Unverständnis über das Missverhältnis von Aufwand und Nutzen.

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Beschluss:

 

1.              Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:              durch die Tessiner Straße,

im Osten:              durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlich des Hüerbaaswegs in 1. Reihe gelegenen Grundstücke,

im Süden:              durch die Straße Utkiek,

im Westen:              durch den Wald „Cramons Tannen".

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.              Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

              Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1,8 ha großen Fläche insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle" am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.

 

              Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen.

 

              Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich und südlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit paralleler Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume.

 

3.              Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist kein Grünordnungsplan zu erarbeiten und aufgrund des geringen Flächenumfangs keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

 

4.              Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich Ersatzaufforstung durchzuführen sein.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

-