15.06.2011 - 4.2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller erläutert anhand des B-Plan-Entwurfes die Vorlage. Es handelt sich um einen Aufstellungsbeschluss, mit dem das Verfahren eingeleitet wird. Es soll der städtebauliche Missstand beseitigt werden, der durch die nicht mehr genutzte ehemalige Kaufhalle am Hüerbaasweg entstanden ist. Die Fläche soll mit  Wohnhäusern bebaut werden. Gleichzeitig können mit dem Aufstellungsbeschluss zwei im städtischen Eigentum befindliche Grundstücke mit Doppelhäusern nachverdichtet werden. Im westlichen und südlichen Teil wird eine Waldumwandlung mit Waldersatz stattfinden, welche mit der Landesforst M-V abgestimmt wurde.

 

Herr Dr. Penzlin (Die Linke.) ist nicht damit einverstanden, dass trotz vorhandener freier Bauflächen in Brinckmansdorf ein Stück Wald gerodet werden soll, um Platz für Ein- und Mehrfamilienhäuser zu schaffen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.              Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:              durch die Tessiner Straße,

im Osten:              durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlich des Hüerbaaswegs in 1. Reihe gelegenen Grundstücke,

im Süden:              durch die Straße Utkiek,

im Westen:              durch den Wald „Cramons Tannen“.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.              Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

§              Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1,8 ha großen Fläche insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle“ am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.

 

§              Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen.

 

§              Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich und südlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit paralleler Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume.

 

3.              Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist kein Grünordnungsplan zu erarbeiten und aufgrund des geringen Flächenumfangs keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

 

4.              Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich Ersatzaufforstung durchzuführen sein.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2197:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt