09.06.2010 - 9.1.17 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:


In Beschlussvorlage Nr. 2009/BV/0683 wird in § 13 Abs. 1: hinter Satz 1 wird ein neuer Satz 2 eingefügt:

„§ 48 Abs. 2 und 3 GmbHG findet keine Anwendung; jedoch kann in dringenden Fällen die Ladungsfrist auf drei Werktage verkürzt werden.“


- § 13 Abs. 1 Satz 4 („Im Einvernehmen …“) wird gestrichen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt