09.06.2010 - 9.1.9 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:


In der Beschlussvorlage Nr. 2009/BV/0683 wird die Überschrift in § 11 ergänzt:


„Schweigepflicht sowie Informationspflicht gegenüber dem Gesellschafter

 

Die Absätze werden nummeriert (Nummern 1 - 3).

 

§ 11 Abs. 2 S. 1 wird ersetzt:

„Die Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Rostock haben den Hauptausschuss und die Bürgerschaft über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unter­richten. Der Hauptausschuss und die Bürgerschaft können von ihnen jederzeit Auskunft verlangen.“

 

Der alte Abs. 2. Satz 2 wird Satz 3.

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt