09.06.2010 - 9.1.7 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

In der BV 2009/BV/0683 wird in § 10 der Abs. 3 ersetzt durch:

 

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß geladen wurde und minde­stens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Beschlussfähigkeit steht es nicht entgegen, dass dem Aufsichtsrat weniger Mitglieder als die durch Gesetz oder diese Satzung festgelegte Zahl angehören, solange unter Beachtung von Satz 1 mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesen­den Mitglieder sowie gemäß Abs. 5 abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt.“

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt