22.04.2010 - 4.1 Anette Niemeye...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 22.04.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau
Niemeyer begründet
ihren Antrag und ergänzt ihre Ausführungen zur ersten Lesung in der Ausschusssitzung am 24.09.2009. Sie
möchte bis zu den nächsten Wahlen eine Lösung herbeigeführt sehen.
Herr Dr.
Wandschneider verteilt den Textentwurf von Frau Jahnel für einen
Änderungsantrag des Ausschusses aus den Ergebnissen der ersten Lesung (Anlage).
Frau Jahnel ist wegen eines anderen wichtigen Bürgerschaftstermins
entschuldigt.
Herr
Lange vom Stadtamt
ergänzt zur Stellungnahme der Verwaltung:
- Im
Verwaltungsgerichtsurteil zur abgelehnten Schweriner Satzung wurde eine
Einschränkung der Wahlsichtwerbung lediglich für den denkmalgeschützten
Innenstadtbereich für möglich erachtet.
- Im
Ergebnis der bisherigen Erfahrungen muss nötigenfalls stärker kontrolliert
werden.
- Ein
weitergehender Satzungsbeschluss würde einerseits Erwartungen nach
ordnungsgemäßerer Wahlsichtwerbung wecken, andererseits würde sich der
Kontrollbedarf um ein Vielfaches erhöhen und ist nach den jetzigen
Möglichkeiten nicht abzusichern.
- Zum
"historischen Stadtkern" könnte eine Einschränkung der
Wahlsichtwerbung erfolgreich beschieden werden. (siehe Schwerin)
Diskussion
Zum
Entwurf von Frau Jahnel schlägt Herr Dr. Wandschneider vor, den
"Neuen Markt" aus der Freihaltung herauszunehmen.
Herr
Lange empfiehlt, in
Warnemünde nur den nördlichen "Alten Strom" in die Freihaltung von
Wahlsichtwerbung einzubeziehen.
Frau
Jens betont, dass
für Wahlen grundsätzlich die Gleichbehandlung zu wahren ist. Die mit
Wahlaktivitäten verbundenen zusätzlichen Umstände müssen ausgehalten werden.
Rechtlich nicht zulässige Plakatierungen müssen verhindert werden. Weiter
gehende Einschränkungen seien das falsche politische Mittel.
Herr
Engelmann sieht im
ursprünglichen Antrag keine große Hilfe. Er verweist auf ihm bekannte
Handhabungen im europäischen Ausland wo in der Innenstadt große Bereiche von
Wahlplakaten durch die Kommune freigehalten werden.
Frau
Niemeyer: Das hohe
politische Gut der Wahlwerbung soll nicht infrage gestellt werden, aber die
ordnungsgemäße Handhabung sollte besser gewährleistet sein.
Herr
Nöske stimmt Frau
Niemeyer hinsichtlich der aufgezeigten krassen Beispiele zu. Er schlägt vor,
dass sich die Fraktionsvorsitzenden zu einem übergreifenden Konsens einigen.
Herr
Dr. Wandschneider
greift den letzten Vorschlag auf. Er empfiehlt, darin die Vorschläge von Frau
Jahnel einzubeziehen und bittet die Ausschussmitglieder um ihr Votum.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine geänderte Sondernutzungssatzung
zum Beschluss vorzulegen, in der die kostenlose Nutzung der Laternenmasten für
Wahlwerbung der Wahlvorschlagsträger dahingehend eingeschränkt wird, dass
pro Wahlvorschlagsträger nur 500 Plakate
(Größe bis max. A1) für die gesamte Stadt genehmigt werden. Pro Laternenmast
soll nicht mehr als ein Plakat bzw. ein Doppelplakat zugelassen werden. Für
die Anbringung soll eine Mindesthöhe von 2,20 m (zwischen Unterkante Plakat und
Oberkante Straßenkörper) vorgeschrieben werden.