22.04.2010 - 4.1 Anette Niemeye...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Niemeyer begründet ihren Antrag und ergänzt ihre Ausführungen zur ersten Lesung  in der Ausschusssitzung am 24.09.2009. Sie möchte bis zu den nächsten Wahlen eine Lösung herbeigeführt sehen.

Herr Dr. Wandschneider verteilt den Textentwurf von Frau Jahnel für einen Änderungsantrag des Ausschusses aus den Ergebnissen der ersten Lesung (Anlage). Frau Jahnel ist wegen eines anderen wichtigen Bürgerschaftstermins entschuldigt.

 

Herr Lange vom Stadtamt ergänzt zur Stellungnahme der Verwaltung:

- Im Verwaltungsgerichtsurteil zur abgelehnten Schweriner Satzung wurde eine Einschränkung der Wahlsichtwerbung lediglich für den denkmalgeschützten Innenstadtbereich für möglich erachtet.

- Im Ergebnis der bisherigen Erfahrungen muss nötigenfalls stärker kontrolliert werden.

- Ein weitergehender Satzungsbeschluss würde einerseits Erwartungen nach ordnungsgemäßerer Wahlsichtwerbung wecken, andererseits würde sich der Kontrollbedarf um ein Vielfaches erhöhen und ist nach den jetzigen Möglichkeiten nicht abzusichern.

- Zum "historischen Stadtkern" könnte eine Einschränkung der Wahlsichtwerbung erfolgreich beschieden werden. (siehe Schwerin)

 

Diskussion

Zum Entwurf von Frau Jahnel schlägt Herr Dr. Wandschneider vor, den "Neuen Markt" aus der Freihaltung herauszunehmen.

Herr Lange empfiehlt, in Warnemünde nur den nördlichen "Alten Strom" in die Freihaltung von Wahlsichtwerbung einzubeziehen.

Frau Jens betont, dass für Wahlen grundsätzlich die Gleichbehandlung zu wahren ist. Die mit Wahlaktivitäten verbundenen zusätzlichen Umstände müssen ausgehalten werden. Rechtlich nicht zulässige Plakatierungen müssen verhindert werden. Weiter gehende Einschränkungen seien das falsche politische Mittel.

Herr Engelmann sieht im ursprünglichen Antrag keine große Hilfe. Er verweist auf ihm bekannte Handhabungen im europäischen Ausland wo in der Innenstadt große Bereiche von Wahlplakaten durch die Kommune freigehalten werden.

Frau Niemeyer: Das hohe politische Gut der Wahlwerbung soll nicht infrage gestellt werden, aber die ordnungsgemäße Handhabung sollte besser gewährleistet sein.

Herr Nöske stimmt Frau Niemeyer hinsichtlich der aufgezeigten krassen Beispiele zu. Er schlägt vor, dass sich die Fraktionsvorsitzenden zu einem übergreifenden Konsens einigen.

Herr Dr. Wandschneider greift den letzten Vorschlag auf. Er empfiehlt, darin die Vorschläge von Frau Jahnel einzubeziehen und bittet die Ausschussmitglieder um ihr Votum.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine geänderte Sondernut­zungs­satzung zum Beschluss vorzulegen, in der die kostenlose Nutzung der Later­nenmasten für Wahlwerbung der Wahlvorschlagsträger dahingehend eingeschränkt wird, dass pro  Wahlvorschlagsträger nur 500 Plakate (Größe bis max. A1) für die gesamte Stadt genehmigt werden. Pro Laternenmast soll nicht mehr als ein Plakat bzw. ein Doppelplakat zugelas­sen werden. Für die Anbringung soll eine Mindesthöhe von 2,20 m (zwischen Unterkante Plakat und Oberkante Straßenkörper) vorgeschrieben werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

X

 

 

Dafür

0

Dagegen

7

Enthaltungen

2