06.04.2010 - 7.1.2 Stellen von Änderungsanträgen durch den Bau- un...

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Wortprotokoll

Herr Kurnoth weist nochmals darauf hin, dass Änderungsanträge, die der Bau- und Planungsausschuss stellen möchte, in der jeweiligen Sitzung schriftlich vorliegen müssen. Durch ihn kann dann das Einstellen des Antrages in das KSD erfolgen. Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses zeichnet den ausgedruckten Antrag möglichst vor der folgenden Sitzung der Bürgerschaft.