13.04.2010 - 9 Informationen zum Sachstand der Warnemünder Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 13.04.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Prechtel erläutert die Situation zu den Veranden.
Er berichtet von dem Gespräch am 12.04.2010 bei der Präsidentin der Bürgerschaft mit Vertretern der Verwaltung und Einbeziehung der Vorsitzenden aller Fraktionen.
Es sollte ein Kompromiss mit vernünftigem Bemessungsmaßstab, der den Betroffenen entgegenkommt, aber auch haushaltsrechtlich vertretbar ist, gefunden werden.
Gespräche führten zu keinem annehmbaren Ergebnis.
Fazit: Der Gutachterausschuss der Hansestadt Rostock soll den Grundstückwert für die Veranden-Grundstücke in Warnemünde ermitteln.
Beschluss des Ortsbeirates:
Der Ortsbeirat fordert den Oberbürgermeister auf, den Gutachterausschuss der Hansestadt Rostock zu beauftragen, den Grundstückswert der so genannten Verandengrundstücke in Warnemünde abstrakt zu ermitteln, dass auf der Grundlage der maßgeblichen Bodenrichtwerte die vorzunehmenden Abschläge prozentual ermittelt werden.
Hierbei werden nach Auffassung des Ortsbeirates insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein:
- Splitterflächen
- Denkmalschutz Vorgaben
- keine Verwertbarkeit für Dritte
- keine selbstständige Nutzbarkeit der Splitterflächen
- abweichende Geschoßzahl im Vergleich zu den dahinter liegenden Gebäuden
- private / gewerbliche Nutzung
- Überbauung (§ 912 ff BGB)/ Leihverträge
- Vertrauensschutz in vorangegangenes Verwaltungshandeln
- über die Jahrzehnte von der Stadt toleriertes Gewohnheitsrecht
- Prozess-Risiko für die Stadt
Der Ortsbeirat geht auf der Grundlage vergleichbarer Fälle in anderen Städten davon aus, dass die genannten Veranden-Grundstücke ähnlich den Vorgarten-Grundstücken zu bewerten sind.
Auf der Grundlage der oben benannten prozentualen Abschläge ist der tatsächliche Bodenwert im Einzelfall zu ermitteln. Sollte dieser eine den Hauseigentümern nicht zumutbare Härte darstellen, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Kaufpreis angemessen herabzusetzen, um zu vermeiden, dass die zum Verkauf bzw. zur Pacht gezwungenen Hauseigentümer aus wirtschaftlichen Gründen ihre Häuser verkaufen müssen.
Hierbei könnte – wie in Vergleichsfällen praktiziert- den Hauseigentümern grundbuchlich gesichert die Auflage erteilt werden, dass sie im Weiterverkaufsfall binnen 10 Jahren die Differenz zwischen dem von ihnen geleisteten Kaufpreis und dem Boden (Verkehrs)-Wert an die Stadt abzuführen haben.