10.06.2009 - 10.2 Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 Sondergebiet ?Grote...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 10.06.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für eine südliche Teilfläche der gegenwärtigen
Kleingartenanlage „Groter Pohl" an der
Erich-Schlesinger-Straße sowie den unmittelbar nord-westlich angrenzenden Flächen
zwischen Feuerwache und Bahnstrecke soll der Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Nordwesten: durch die Bahnanlagen der Strecke
Rostock-Wismar,
im Nordosten: durch Parzellengrenzen innerhalb der Kleingartenanlage „Groter Pohl"
sowie durch
die Kleingartenanlage „Pütterweg",
im Südosten: durch den Südring,
im Südwesten: durch die Erich-Schlesinger-Straße.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil
des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
●
die
Errichtung von Einrichtungen und Anlagen für Wissenschaft, Forschung und
Technologie,
● die Entstehung eines
ersten Wohnquartiers der so genannten „Südwestlichen
Bahnhofsvorstadt", dem sich
durch künftige Bebauungspläne weitere Wohngebiete
anschließen können,
● die Herausbildung eines
„städtebaulichen Auftakts" am Südring/Ecke Erich-Schlesinger-
Straße, der zur Aufnahme von
kerngebietsartigen Nutzungen dienen soll.
3. Zur planungsrechtlichen
Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein
Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung
durchgeführt.
(Lageplan liegt der
Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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43 kB
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