Bürgerschaft - 20.01.2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 20.01.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:05 - 21:00 Uhr) | ||||||
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Thomas Jäger (NPD)
Monatsbericht zu Asylbewerbern, Flüchtlingen und Ausländern sowie zur Situation der zentralen und dezentralen Unterbringung in der Hansestadt Rostock
Wortprotokoll
Der Präsident weist darauf hin, dass Herr Jäger bereits zur Tagesordnungsfrist darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Antrag unzulässig ist. Dieser bezieht sich nicht auf die Entscheidungskompetenz der Bürgerschaft, sondern auf den übertragenen Wirkungskreis, für den der Oberbürgermeister zuständig ist.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt Oberbürgermeister und Verwaltung, beginnend ab dem Monat März 2016 auf der Netzseite www.rostock.de einen Monatsbericht zu Asylbewerbern, Flüchtlingen und Ausländern sowie zur Situation der zentralen und dezentralen Unterbringung zu veröffentlichen. Der monatliche Bericht enthält dabei Angaben: I. zu Asylbewerbern und Flüchtlingen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) und Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und zwar zur Zahl: 1.der Asylbewerber, die sich entsprechend § 1 Abs. 1 Buchstabe a) bzw. § 1 Abs. 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlAG) in der Hansestadt Rostock aufhielten (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern): a)der Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt worden ist (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); b)der Fälle, in denen der Antrag zurückgenommen worden ist (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); c)der Fälle, in denen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (Verbot der Abschiebung) festgestellt worden sind (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 2.der Asylberechtigten, die sich gemäß § 1 Abs. 1 Buchstabe b) FlAG in der Hansestadt Rostock aufhielten (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 3.der Ausländer, denen aus besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen ist bzw. erteilt worden ist (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 4.der Ausländer, denen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist bzw. erteilt worden ist (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 5.der als Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommenen Personen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 6.der Ausländer, denen nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist bzw. erteilt worden ist (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 7.der vollziehbar zur Ausreise Verpflichteten, die aufgrund einer Anordnung der Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Duldung besitzen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 8.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 18a des Aufenthaltsgesetzes („Aufenthaltserlaubnis für qualifiziert Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“) zutreffen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 9.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 18b des Aufenthaltsgesetzes („Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen“) zutreffen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 10.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 18c des Aufenthaltsgesetzes („Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte“) zutreffen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 11.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 19 des Aufenthaltsgesetzes („Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte“) zutreffen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 12.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 19a des Aufenthaltsgesetzes 13.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 20 des Aufenthaltsgesetzes („Forschung“) zutreffen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 14.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 21 des Aufenthaltsgesetzes („Selbständige Tätigkeit“) zutreffen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 15.der Personen, auf die die Bestimmung des § 22 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes 16.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 23a des Aufenthaltsgesetzes („Aufenthaltsgewährung in Härtefällen“) zutreffen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 17.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 25 des Aufenthaltsgesetzes 18.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 25a des Aufenthaltsgesetzes („Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden“) zutreffen (Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern); 19.der Personen, auf die die Bestimmungen des § 25b des Aufenthaltsgesetzes II. zur Situation der: 1.zentralen Unterbringung (gegliedert nach Gemeinschaftsunterkünften mit der jeweiligen Belegung und aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern). Im ersten Bericht werden zudem die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte zzgl. der jeweils gewährten Monatspauschale aufgeführt;
2.dezentralen Unterbringung: a)mit Angaben zur jeweiligen Zahl der durch Asylbewerber und Flüchtlinge belegten Wohnungen zzgl. Angaben wie Fläche, Zahl der Räume und der Zahl der jeweils untergebrachten Personen - gegliedert nach Stadtbereichen und Wohnungsunternehmen; b)mit Aufführung der Kosten der dezentralen Unterbringung, aufgegliedert nach Kostenarten sowie c)mit Aufführung des jeweiligen Wohnungsleerstandes, differenziert nach Unternehmen absolut und in Prozent. Stichtag ist der jeweils letzte Tag des Monats. Der Bericht soll bis zum 20. des Folgemonats vorliegen.
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Nichtöffentlicher Teil (16:05 - 21:00 Uhr) | ||||||