Ortsbeirat Biestow (13) - 10.04.2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Biestow
- Gremium:
- Ortsbeirat Biestow (13)
- Datum:
- Mi., 10.04.2013
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum Stadtamt Südstadt
- Ort:
- Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (19:00 - 21:00 Uhr) | ||||||
Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner
WortprotokollBürger fragen nach: - Stand der Bearbeitung und Umsetzung der Vorschläge zum Problem verkehrberuhigter Bereich " Büdnerei " - Ausbau Biestower Damm zwischen Kirche und Klein Stover Weg - Beteiligung der Bürger bei den Baumaßnahmen - Grundlegendes zu diesem Ausbau
Frau Hameister erläutert nochmals grundlegende Eckpunkte zum Ausbau des Biestower Damms und macht darauf aufmerksam, dass die einzelnen Planungsschritte im Ortsbeirat vorgestellt werden.
Weiter verliest Frau Hameister die Antwort vom Umweltamt zu TOP 10 vom 13.02.2013, Sauberkeit und Ordnung auf dem Parkplatz und Wendeschleife Südblick Die Reinigung erfolgt 1x monatlich durch Stadtentsorgung. Fußweg, Treppe von Wendeschleife Südblick zum Gutsweg und der Fußweg zum Sildemower Weg sind im monatlichen Reinigungsplan eingeordnet. Keine finanziellen Reserven für Erweiterung. Der Grünbereich liegt in Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün.
Herr Dr. Krawielitzki informiert über das Antwortschreiben vom Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten zum verkehrberuhigten Bereich.
Im Ergebnis einer Vorortbegehung vom 29.01.2013 wurden 7 Unterpunkte für eine verkehrsrechtliche Wertung vorgeschlagen, die durch Abt. Verkehrsangelegenheiten geprüft wurden.
zu 1. Markierungen sind Verkehrzeichen nach § 41 und 42 der StVO Die geometrische Form und die Anwendung der Markierungszeichen sind festgelegt.
zu 2. Markierungen sind nicht geeignet, dass Fahrverhalten zu verändern insbesondere nicht in den Wintermonaten Ausnahmegenehmigungen sollten sie hinreichend begründet sein und sind gebührenpflichtig.
zu ¾. Aufstellen weitere Baken mit Markierung wurde aus verkehrsrechtlicher Sicht geprüft. Im Ergebnis sieht die Verkehrsbehörde keine weiteren anordnungsfähigen Standorte für eine Markierung mit Baken.
zu 5. Straßenverkehrsbehörde verfügt nicht über solche Geräte. Hier sollte sich an das Umweltamt gewandt werden.
zu 6. Wirkung eines Hinweisschildes ist zu bezweifeln, wie bei der Begehung erlebt; Anwohner sind es oft selbst, die trotz Menschentraube auf der Fahrbahn ihr Fahrverhalten nicht ändern.
Zu 7. Anordnungsbefugnis, eine Messung durchführen zu lassen, erfolgte durch Straßenverkehrsbehörde nicht. Hinweis: Ansprechpartner ist das Sachgebiet Verkehrsüberwachung im Stadtamt oder die Polizei.
Es gab Diskussionen im Ortsbeirat über weitere Möglichkeiten, die den Bürgern noch offen stehen. Der Vorgang ist für die Verkehrsbehörde abgeschlossen.
Herr Pehn bittet um Information zum Versetzen eines Pollers um 300 Meter zur Schaffung eines weiteren Wiro Parkplatzes. Festlegung: Das Ortsamt wird die Anfrage weiter leiten. verantw.: Ortsamt
Herr Dr. Krawielitzki informiert über das Antwortschreiben des Umweltamtes (Schreiben v. 08.04.2013 durch Frau Faust):
Zwei oberirdische Container am farblich markierten Standort und dessen angrenzender Umgebung auf dem Vorplatz westlich des Norma-Marktes in Biestow sind aus folgenden Gründen abzulehnen. 1. vorgeschlagener Standort steht im Widerspruch mit den beabsichtigten Erweiterungsvorhaben des Lebensmittelmarktes,
2. käme der Standort weiter nach Osten, würde die Anpflanzung einer Baumreihe (2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28, Wohnbaufläche Biestow), nicht realisiert werden können,
3. weiter östlich, durch die zukünftige Markterweiterung, wären diese oberirdischen Depotcontainer städtebaulich unattraktiv und ablehnungswürdig ,
Da in der näheren Umgebung bereits alle Möglichkeiten einer Prüfung unterzogen wurden, gibt es im Moment keine weiteren Vorschläge. | ||||||