Bau- und Planungsausschuss - 02.06.2020
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 02.06.2020
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (16:00 - 18:00 Uhr) | ||||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
zur Kenntnis gegeben
|
||||||
vertagt
|
||||||
vertagt
|
||||||
vertagt
|
||||||
vertagt
|
||||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 "Wohnen am Werftdreieck"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“, begrenzt :
im Norden und Osten: durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße, im Süden: durch die Grundstücke auf der Südseite der Lübecker Straße, im Westen: durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde sowie die rück- wärtige Grenze der Grundstücke westlich der Max-Eyth- Straße,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen, Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung erst dann durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen, wenn der im Entwurf vorliegende städtebauliche Vertrag zur Baureihenfolge, Anlage 4, ohne wesentliche Änderungen rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
|
|
geändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
zur Kenntnis gegeben
|
||||||
zur Kenntnis gegeben
|
||||||