Bürgerschaft - 04.03.2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:00 - 21:50 Uhr) | ||||||
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Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das "Wohngebiet Kiefernweg"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt
im Norden: durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“, im Westen: durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“, im Osten: durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“, im Süden: durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt
Beschluss Nr. 2019/BV/0407:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt
im Norden: durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“, im Westen: durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“, im Osten: durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“, im Süden: durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu gewährleisten, dass insbesondere an der Planstraße A in den öffentlichen Grünflächen ergänzende Anlagen für den Radverkehr
Der Auftrag gilt gleichermaßen für die Umsetzung wirksamer verkehrsregelnder
Die entsprechenden Erschließungspläne sind vor Genehmigung im Bau- und
Anlagen: 1. Abwägung TÖB, Abwägung Öffentlichkeit, 2. B-Plan Satzung, 3. Begründung
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Nichtöffentlicher Teil (16:00 - 21:50 Uhr) | ||||||