Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - 07.05.2019
Grunddaten
- Datum:
- Di., 07.05.2019
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Galerie Musikgymnasium-Käthe-Kollwitz
- Ort:
- Heinrich-Tessenow-Straße 47, 18146 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 21:15 Uhr) | ||||||
Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 "Warnow-Quartier, Dierkower Damm"
Wortprotokoll
Frau Elfeld:
- Vorbereitung/Definieren der wesentlichen Planungsziele Aufstellungsbeschluss als Startschuss im Verfahren – Klärung der Erforderlichkeit eines Planes - Abgrenzung des Plangebietes- Bestandsaufnahme - Vorentwurf des B-Planes – Auslegung – öffentliche Bekanntmachung - Auslegungs- und Entwurfsbeschluss durch die Bürgerschaft - Satzungsbeschluss durch die Bürgerschaft
Diskussionsschwerpunkte und Antworten:
4 Vertreter einer Bürgerinitiative „fint.team“ melden sich mehrfach zu Wort und mahnen, dass die die Bürger aufpassen sollen, dass mit den Planungen zum „Warnow Quartier“ nicht an den Bedürfnissen der Einwohner besonders von Dierkow und Toitenwinkel vorbei geplant wird. Möchten mit den Leuten vor Ort ins Gespräch kommen für eine innovative Entwicklung dieses Quartiers. Die RGS als Träger wird keine Bürgerbeteiligung durchführen – Einladung an den Ortsbeirat zur Veranstaltungen der Bürgerinitiative.
Herr Friesecke: der Ortsbeirat ist die von der Bürgerschaft legitimierte Vertretung der Interessen Bürger. Der Ortsbeiratssitzungen sind immer öffentlich, im Stadtanzeiger bekannt gemacht, die Bürgerinitiative sollte die OBR-Sitzungen nutzen. Der Ortsbeirat ist Antragsberechtigt in der Bürgerschaft.
Herr Westphal: die RGS wird nicht an den Bürgern vorbeiplanen können, auch die BUGA-Maßnahmen unterliegen den gleichen Beteiligungen wie andere Planverfahren, auch wenn es einen gewissen Zeitdruck gibt
Frau Elfeld: - sagt zu, bei der RGS nachzufragen hinsichtlich eines Werkstatt-Verfahrens bzw. öffentlicher Foren nachzufragen
- Der Nachtrag ist Bestandteil der Beschlussvorlage
Protokollfestlegung zur Übermittlung an das Amt für Stadtplanung: Der Ortsbeirat Dierkow Ost/West sieht eine Wohnbebauung am Dierkower Damm (Fläche 1) kritisch – Lage verschiedener Leitungen besonders Nordwasserleitung auf der Fläche, Recyclinghof, Nähe zu den historischen Ausgrabungen, Notwendigkeit einer Erschließungsstraße - verkehrstechnische Erschließungsprobleme.
Beschluss:
1.Für eine, südlich des Dierkower Damms in den Stadtteilen Brinckmansdorf und Gehlsdorf gelegene Fläche, begrenzt: im Nordosten:durch den Dierkower Damm, im Süden:durch den Zingelgraben, im Südwesten:durch eine ca. 60 m vorm Nordufer der Warnow auf der Wasserfläche verlaufenden Linie, den Graben Nr.12 sowie die ehemalige Deponie, (entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) soll gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm" aufgestellt werden.
2.Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2018/BV/3684 - Austragung der Bundesgartenschau 2025 - entsprechendes Baurecht für den Bereich herzustellen. 3.Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm" werden Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 13.GE.93 „Gewerbegebiet Osthafen" sowie dessen 1.Änderung überplant bzw. ersetzt (entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches, schraffiert dargestellt). 4.Der Flächennutzungsplan wird für den benannten Geltungsbereich, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB, im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) Satz 1 BauGB entsprechend geändert (16. Änderung FNP). 5.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Einschließlich des Nachtrages zur Beschlussvorlage: Der Sachverhalt wird um die Teilbereiche 3 und 4 ergänzt.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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